Sie sind Grenzgänger in die Schweiz und suchen kompetente Beratung rund um das Thema Steuern? Unser Sozius Dr. Tim Weidenbach verfügt über jahrelange Erfahrung in der Arbeitnehmerbesteuerung für Grenzgänger in die Schweiz. Seine umfassende Dissertation zu dem Thema „Wohnsitz in Deutschland, Arbeitgeber in der Schweiz“ ist im Handel erhältlich. Wenn Sie als Grenzgänger in die Schweiz also Fragen zur Steuer haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie Herrn Dr. Tim Weidenbach telefonisch oder per E-Mail. Gleichgültig, ob Sie als Grenzgänger grundsätzliche Informationen benötigen, oder wir Ihre Steuererklärung erstellen sollen, oder ob es um ausgefallenere Fragestellungen rund um das Grenzgängertum geht – wir helfen gerne und haben die nötige Expertise. Selbstverständlich beraten wir Sie in unserer Kanzleidirekt in der Freiburger Innenstadt gerne persönlich.
Dr. Tim Weidenbach
Diplom-Volkswirt
Steuerberater
Freiburg im Breisgau
Phone: +49 (0) 761 20750-12
Tim.Weidenbach@stb-erbprinzenstrasse.de
Wir erbringen für Sie im Bereich „Grenzgänger in die Schweiz und die Steuer“ unter anderem folgende Leistungen:
- Erstellung von Steuererklärungen für Grenzgänger (selbstverständlich inklusive Anlage N-Gre) und ehemalige Grenzgänger in die Schweiz,
- Beratung rund um das Thema Schweizer Altersvorsorge und das deutsche Steuerrecht,
- Ermittlung von Steuerlasten für Grenzgänger zur Entscheidungshilfe z.B. bei alternativen Beschäftigungsverhältnissen,
- Ermittlung der Steuerhöhe und Beratung bei der Auswahl unterschiedlicher Auszahlungsformen des Schweizer Altersvermögens für Grenzgänger,
- Beratung hinsichtlich der Möglichkeit als Grenzgänger, in der Schweiz zu versteuern („60-Tage-Regel“),
- Erstellung der Steuererklärung bei Anwendung der 60-Tage-Regel, inklusive Korrespondenz mit den Schweizer Steuerbehörden,
- Prüfung der Steuervorteile für leitende Angestellte in der Schweiz und Unterstützung bei der Umsetzung,
- Anträge auf Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer für Grenzgänger.
FAQs zu „Wohnsitz in Deutschland, Arbeitgeber in der Schweiz“:
1). Wann bin ich Grenzgänger in die Schweiz?
Sie sind Grenzgänger, wenn Sie regelmäßig nach getaner Arbeit an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren (z. B. nach Freiburg), also in die Schweiz „pendeln“.
2). Welche Folgen hat es, wenn ich Grenzgänger in die Schweiz bin?
Wenn Sie Grenzgänger sind, versteuern Sie Ihren gesamten Arbeitslohn in Deutschland.
3). Werden mir die Abzüge vom Schweizer Lohn „gutgeschrieben“ ?
Die Quellensteuer für Grenzgänger in Höhe von 4,5%, die der Schweizer Fiskus erhebt, wird vom Finanzamt eins zu eins gutgeschrieben, so dass Sie nicht doppelt besteuert werden. Die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge werden in das deutsche Steuergesetz eingeordnet. Dies führt zu gewissen Besonderheiten und Problemen, über die wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Freiburg informieren.
4). Kann ich die Besteuerung als Grenzgänger in Deutschland vermeiden, ohne meinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?
Ja, wenn Sie mehr als 60 Tage berufsbedingt auswärtig übernachten und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind, versteuern Sie Ihren Lohn zumindest teilweise in der Schweiz („60-Tage-Regel“).
5). Gibt es Besonderheiten für leitende Angestellte?
Ja, wenn Sie zu diesem eng definierten Personenkreis gehören und außerdem die Voraussetzungen der 60-Tage-Regel erfüllen, versteuern Sie Ihren gesamten Arbeitslohn in der Schweiz.
Der Schweizer Arbeitsmarkt zieht schon seit Jahren in Deutschland wohnende Arbeitnehmer an. Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit allgemein und die jeweiligen Besonderheiten beider Länder bringen die Notwendigkeit spezieller steuerlicher Reglungen mit sich. Das vorliegende Buch von Dr. Tim Weidenbach stellt diese komplexen und zahlreichen Regelungen vor und analysiert sie anhand nationaler und internationalen Besteuerungsprinzipen. Darüber hinaus werden Reformoptionen sowohl auf zwischenstaatlicher als auch auf einkommensteuerrechtlicher Ebene aufgezeigt.
Es ist hier oder im allgemeinen Buchversandhandel erhältlich.